Kobudo Waffenverbot

 
Schweizerisches Kobudo TRAG-Waffen Verbot: 
Professionelle Kobudo Waffen Kenntnisse:
Budo Grossmeister Andy Müller, "Shi Dej Shan" hat seit 1973   
Professionelle Waffen "KOBUDO" Kenntnisse erworben. Seine spezifischen beruhenden Kenntnisse in Japan Okinawa Kobudo System sind Nunchaku-Do, San-Setsu-Kon (3-Teiler), Tonfa, Kama, Sai, Bo und
Katana "Schwert". Dies nur für seriöses Training mit teilnahmen an öffentlichen offenen Budo Events Meisterschaften und hatte sehr viele Nationale und internationale erfolgreiche Titel als Aktiver Budo Kampfkunst Sportler erreicht. GM SHAN Zitat: "Nur diszipliniertes und hartes Training für zum Erfolg hin." 
 
Kobudo Waffen Straftaten und Missbrauch:
In den 1970er/1980er Jahre wurden von Pseudo Dilettanten und kriminelle Personenkreis das Japanische Kobudo Systeme missbraucht für Schlägereien und/oder bedrohungen mit Angriffe auf Passante in der Öffentlichkeit die als Straftaten damals geahndet wurden. Was heutzutage teilweise von kriminellen Personen und Pseudo Dilettanten   
immer wieder stattfinden kann und/oder wird.
 
§ Schweizer Kobudo TRAG-Waffenschein:
Die massiven kriminelle Tätlichkeiten in den 1970er/1980er Jahre führte dazu, dass die Schweizer Waffen gesetzte damalig für die kommenden Jahrzehnten neu umschrieben wurden. Das heutzutage das Tragen von Asiatischen Kobudo Waffen verboten ist. Dies mit Schweizer Kantonalen, sondern Regelung als Zusatz von Gesetzgeber für Kobuo Waffentrag Bewilligung. Dies spezifisch für offizielle anerkannte Budo Kampfkunst Sportler die in Budo Schulen, Vereine, Clubs und Verbände als Aktivmitglied vollwertig mit vorgewiesen persönlichen Strafregister-Auszug dazu eingetragen sind in der Schweiz. Kobuo Waffentrag Bewilligung auf dem Weg zum Training und unter Aufsicht in Training von anerkannten Kobudo Meister und Budo Meister. Oder für die Teilnahme an öffentlichen offenen Budo Events Meisterschaften und/oder die Kobudo Waffen in Tragetasche zum Training und bei Reisen zu öffentlichen offenen Budo Events Meisterschaften hin oder an BUDO-SHOW Auftritte mit Kobudo Waffentrag Bewilligung mitführen darf. Und persönlich offiziellen gültigen BUDO-Sportpass innehaben.
Sprich: "Schweizerische Kantonale Waffentrag Bewilligung." Schriftliche persönliche Antragsformulare müssen vor Ort bei jeder Polizei Dienststelle in der Schweiz angefordert und eingereicht werden. Dazu muss ein persönlicher aktueller Strafregister-Auszug von CH-Bern/BE beigelegt werden mit Passfoto. Bei eventuellen Nachweisenden schwerwiegenden Straftaten kann der Antrag für Kobudo TRAG-Waffenschein abgelehnt werden. Lese weiteres in Webseite von Gesetzgeber das "Schweizer Waffen-Gesetz".
Die WKFA ASIA & WKFA GLOBAL mit OPEN BUDO MARTIAL ARTS